IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK.

Mehr Auswahl, mehr Reichweite, mehr Freude am Fahren: neben unseren vollelektrischen Modellen, wie dem neuen BMW iX3, dem BMW i3 und dem BMW i3s, garantiert auch unsere Plug-in-Hybrid-Fahrzeugflotte für jeden Lebensstil und jedes Bedürfnis das Beste aus beiden Welten.

Freuen Sie sich auf überzeugende Reichweiten, die elektrifiziertes Fahren so flexibel, einfach, umweltfreundlich und attraktiv wie noch nie machen. Und mit den staatlichen Förderprämien sparen Sie zudem bares Geld. Ganz gleich, ob Sie sich für ein neues Privatfahrzeug oder einen neuen Dienstwagen interessieren, sie profitieren stets von unserer elektrifizierten Vielfalt.

Noch nie war Laden so einfach: Mit den preisgekrönten Ladestationen unseres neuen Kooperationspartners NewMotion erleben Sie das ultimative Ladeerlebnis direkt vor Ihrer Haustür. Profitieren von einem staatlichen Zuschuss für private Ladepunkte in Höhe von 900,– EUR*.

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FÖRDERPRÄMIEN.

Sichern Sie sich beim Kauf Ihres neuen elektrifizierten BMW Förderprämien von bis zu 9.000,- EUR.***

Je nach Kaufpreis erhalten Sie zwischen 3.750,- EUR und 4.500,- EUR Umweltbonus für Ihren Plug-in-Hybrid und zwischen 5.000,- EUR und 6.000,- EUR Umweltbonus für Ihren vollelektrischen BMW.

Zudem profitieren Sie von einer weiteren Förderung, der sogenannten Innovationsprämie in Höhe von bis zu 3.000,– EUR.***

DIENSTWAGENBESTEUERUNG.****

Bei der Förderung wird der Bruttolistenpreis (BLP) zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung reduziert:

0,25 % für rein elektrische Fahrzeuge bis 60.000,– EUR (BLP)
0,5 % für rein elektrische Fahrzeuge über 60.000,– EUR (BLP)
0,5 % für Plug-In-Hybrid-Modelle (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges)

Alle BMW i Modelle und BMW Plug-In-Hybrid-Modelle erfüllen die notwendigen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung.
Somit profitieren Sie uneingeschränkt mit jedem elektrifizierten BMW Modell von den aktuellen Vorteilen.

HOME-LADELÖSUNGEN.

Mit den smarten Ladestationen von NewMotion erleben Sie das ultimative Ladeerlebnis direkt vor Ihrer Haustür. Sichern Sie sich zusätzlich 900,– EUR* staatliche Förderprämie für Ihre perfekte Ladelösung.

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Fahrzeugabbildungen sind farbabweichend und zeigen Sonderausstattungen. Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

1 Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München, alle Preise inkl. 19% MwSt., Stand 01/2021. Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.

3 Gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit.

5 Wir vermitteln Leasingverträge und Finanzierungsverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München.

8 Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München, alle Preise exkl. 19% MwSt., Stand 01/2021. Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.

* Gefördert werden laut KfW Fördermaßnahme (Stand:11/20) Ladestationen an nur privat zugänglichen Stell­plätzen und Garagen von Wohngebäuden mit einem Investitionszuschuss von € 900 Euro pro Ladepunkt, sofern der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt und die Ladestation intelligent und steuerbar ist. Weitere Voraussetzungen und ausführliche Informationen für die Antragstellung finden Sie unter www.kfw.de/440.

Die vernetzte Ladestation Home Advanced 2.1 von NewMotion, dem offiziellen Ladepartner von BMW, befindet sich auf der Liste der förderfähigen Ladestationen der KfW. Ausführliche Informationen und Konditionen finden Sie unter www.newmotion.com/de-de/landing/kfw.

** Entspricht der Höhe der staatlichen Förderungen.

*** Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 6.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 9.000 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 5.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 7.500 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR.

Bei den Plug-in-Hybrid Modellen beträgt die Förderung 4.500 EUR (mit „Innovationsprämie“: 6.750 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 3.750 EUR (mit „Innovationsprämie“: 5.625 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR.

Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ wird der Anteil des Bundes an der Förderung zeitlich befristet bis zum 31.12.2021 verdoppelt. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).

Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.

**** Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 km beträgt. Ab dem Jahr 2022 bzw. 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde.

***** Der Winterkomplettradsatz ist vorgegeben und ist an das Angebot gekoppelt. Bei Verzicht keine Auszahlung des Preisvorteils.

Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.bmw.de/wltp sowie eine Vergleichstabelle zum Kraftstoffverbrauch, den CO2-Emissionen und dem Stromverbrauch aller aktuellen BMW Modelle unter www.bmw.de/nefz-wltp-vergleich.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.

Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.

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